cc) Während bei „Lappi“ und „Löli“ in der Regel auf die Ungeschicktheit oder Unverständigkeit eines Menschen Bezug genommen wird und die Begriffe als milde Schimpfwörter einzustufen sind und überwiegend bloss scherzhaft verwendet werden (vgl. auch Schweizerisches Idiotikon), kann dies nicht ohne weiteres – auch im hochdeutschen Sprachraum – für „Idiot“ gelten. Zwar muss ein Angriff qualitativ eine gewisse Erheblichkeit aufweisen, um als ehrverletzend gelten zu können, indessen handelt es sich zumindest bei einer offenbar einzig in beleidigender Intention getroffenen Betitelung einer Person als „Idiot“ nicht mehr um eine blosse, unbedeutende Übertreibung.