www.wikipedia.org). Bei psychiatrischen Ausdrücken (wie „Psychopath“, „Querulant“, „kranke Psyche“, „Idiot“ etc.) ist insbesondere zu prüfen, ob sie wirklich oder nur scheinbar im medizinischen Sinne gebraucht wurden. Denn der Ehrverletzung macht sich schuldig, wer psychiatrische Fachausdrücke dazu missbraucht, jemanden als verschroben, abnorm, charakterlich minderwertig oder als asozialen Sonderling hinzustellen. Werden psychiatrische Fachausdrücke in diffarmierender Absicht verwendet, liegt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Ehrverletzung vor (vgl. Riklin, a.a.O., N Kantonsgericht Schwyz 12