12. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), an die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), an die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln (1/A), an die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten), an das Amt für Justizvollzug (1/R, inkl. Dispositivkopie des angefochtenen Urteils zum Inkasso und Vollzug), an das Strassenverkehrsamt Schwyz (1/R), an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv) und mit Formular an die KOST. Namens der Strafkammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Die Gerichtsschreiberin Versand 25. April 2017 rfl