9. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 3‘500.00 (inkl. Zeugenentschädigung von Fr. 200.00 und Kosten der Urteilsbegründung), den Kosten der Anklagevertretung von Fr. 1‘000.00 und den Kosten der amtlichen Verteidigung von Fr. 3‘042.95, betragen Fr. 7‘542.95. Die Gerichtsgebühr (Fr. 3‘500.00) und die Kosten der Anklagevertretung (Fr. 1‘000.00) werden dem Beschuldigten zur Hälfte auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.