8. Der amtliche Verteidiger wird für das erstinstanzliche Verfahren zu Lasten des Staates mit Fr. 7‘449.85 (inkl. 8 % MWST) entschädigt, unter Hinweis darauf, dass der Beschuldigte verpflichtet ist, die Hälfte dieses Kantonsgericht Schwyz 51 Betrages (Fr. 3‘724.90) zurückzuzahlen, sobald er dazu wirtschaftlich in der Lage ist.