7. Die erstinstanzlichen Kosten, bestehend aus den Kosten der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln in Höhe von Fr. 4‘945.30 (Untersuchungskosten von Fr. 3‘685.30 und den weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Anklagevertretung in Höhe von Fr. 1‘260.00) sowie die Gerichtskosten von Fr. 2‘000.00, gesamthaft Fr. 6‘945.30, werden dem Beschuldigten zur Hälfte mit Fr. 3‘472.65 überbunden und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.