1.2. des fahrlässigen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall im Sinne von Art. 92 Abs. 1 i.V.m. Art. 100 Ziff. 1 SVG. 2. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der vorsätzlichen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit im Sinne von Art. 91a Abs. 1 SVG. Kantonsgericht Schwyz 50