Im Berufungsverfahren reichte Rechtsanwalt B.________ eine Kostennote mit einem Zeitaufwand von knapp 15 Stunden à Fr. 180.00 zuzüglich Auslagen Kantonsgericht Schwyz 49 von Fr. 107.00 und 8 % MWST, d.h. über ein Total von Fr. 3‘042.95, ein (Beilage zu KG-act. 25). Diese erscheint für die unbegründete Berufungserklärung (KG-act. 1), ein Kurzschreiben (KG-act. 19) sowie die Vor-/Nachbereitung und Teilnahme an der knapp zweistündigen Berufungsverhandlung (KG-act. 25) als angemessen.