Rechtsanwalt B.________ reichte für das Untersuchungs- und erstinstanzliche Gerichtsverfahren eine Kostennote mit einem Zeitaufwand von knapp 37 Stunden à Fr. 180.00 zuzüglich Auslagen von Fr. 253.00 und 8 % MWST, d.h. über total Fr. 7‘449.84 ein (Vi-act. D.13). Angesichts des Aufwandes mit diversen Einvernahmen im Untersuchungsverfahren, der Vor-/Nachbereitung und Teilnahme an der Hauptverhandlung sowie der Wichtigkeit der Strassenverkehrsangelegenheit erscheint diese als angemessen.