Mit Strafmandat der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 1. März 2012 (U- act. 1.1.07) wurde der Beschuldigte wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall (begangen am 18. Juni 2011) mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 300.00 bestraft. Die Probezeit wurde wegen verbleibender Bedenken hinsichtlich des künftigen Wohlverhaltens auf fünf Jahre angesetzt.