Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln vom 23. Oktober 2015 (Vi-act. A.II) bezog der Beschuldigte seit 1. Juli 2001 und nach einem Unterbruch wieder ab 1. März 2006 eine Invalidenrente und Ergänzungsleistungen. In der Zeitspanne zwischen März 2008 und April 2013 habe er daneben ein Zusatzeinkommen von gesamthaft Fr. 24‘249.00 erwirtschaftet, welches er trotz der sofortigen Meldepflicht bis zum 27. Oktober 2014 der Ausgleichskasse nicht gemeldet habe. Überdies habe er der Ausgleichskasse (insbesondere mit dem Erhebungsbogen vom 13. Oktober 2014) kundgege- Kantonsgericht Schwyz 39