10.1.02, Frage 29; KG-act. 25, S. 6). Schliesslich habe er die Lichthupe des ihm nachfahrenden Fahrzeuges gesehen und er habe zurückgewunken (U-act. 10.1.02, Frage 37; KG-act. 25, S. 6). Auch J.________, seine Mitfahrerin, schaute nach hinten, sah, dass die entgegenkommenden Fahrzeuge angehalten hatten, und machte den Beschuldigten darauf aufmerksam (U-act. 10.1.07, Fragen 15, 19). Somit nahm der Beschuldigte wahr, dass nach seinem Überholmanöver vor einer unübersichtlichen Linkskurve das entgegenkommende Fahrzeug bremste und anhielt, sowie dass ihm ein anderes Fahrzeug nachfuhr und ihm mit der Lichthupe Zeichen gab.