e) Der Beschuldigte sagte zwar vor der Staatsanwaltschaft aus, eine Auffahrkollision habe er nicht bemerkt (U-act. 10.1.02, Frage 27). Auch gehört habe er nichts, obwohl das Fenster geöffnet gewesen sei (U-act. 10.1.02, Frage 31). Gleichzeitig gab er aber zu, dass er gesehen habe, wie das erste entgegenkommende Fahrzeug ziemlich stark auf die „Klötz“ gegangen sei. Als er an diesem vorbeigefahren sei, habe er gesehen, dass das Fahrzeug stark auf die Bremse gegangen sei (U-act. 10.1.02, Frage 24). Als er in den Rückspiegel gesehen habe, habe er gesehen, dass das vordere entgegenkommende Fahrzeug bzw. die entgegenkommenden Fahrzeuge angehalten hätten (U-act. 10.1.02, Frage 29;