Die Anklagebehörde entgegnet, aufgrund der konkreten Umstände habe der Beschuldigte die durch ihn verursachte Kollision mitbekommen. Zumindest hätte sich ihm die Möglichkeit aufdrängen müssen, dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Er habe ausgesagt, das erste entgegenkommende Fahrzeug habe ziemlich stark auf die „Klötz“ gehen müssen. Im Rückspiegel habe er gesehen, dass das vordere Fahrzeug angehalten habe. Auch die Lichthupe der nachfolgenden Fahrzeuglenkerin habe er bemerkt. Sämtliche Zeugen hätten entweder die Kollision feststellen können oder zumindest gesehen, dass die Fahrzeuge ausgewichen, in eine Schneemade gefahren oder Kantonsgericht