__ mit demjenigen des Beschuldigten zu vermeiden, was auch der Überzeugung der Strafkammer entspricht. Somit weist auch dieses Indiz auf eine erhöhte abstrakte Gefahr im Sinne von Art. 90 Abs. 2 SVG hin. cc) Subjektiv erfordert der Tatbestand von Art. 90 Abs. 2 SVG nach der Rechtsprechung ein rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend verkehrswidriges Verhalten, d.h. ein schweres Verschulden (BGE 130 IV 32, E. 5.1; Kantonsgericht Schwyz 22