F.________ sagte anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme aus, vor dem Unfall sei ihre Reaktionsfähigkeit gut gewesen. Autofahren sei ihre Leidenschaft gewesen. Bis ungefähr im Jahr 2010 sei sie Housekeeper gewesen und habe pro Jahr ungefähr 60‘000 km zurückgelegt. U-act. 10.1.04, Fragen 34 f., 39-41, 43). Vor dem Kantonsgericht erklärte sie, im Unfallzeitpunkt sei es ihr geistig sehr gut gegangen. An Medikamenten habe sie im Unfallzeitpunkt nur das Blutdruckmedikament M.________genommen. Sie sei bei ihrer Arbeit als Houskeeper verschiedene Autos gefahren und habe nie Probleme oder Angst gehabt (KG-act. 25, S. 14, 16, 18).