10.1.04, Fragen 12, 13, 14). Vor Kantonsgericht bestätigte F.________, wenn sie nicht gebremst hätte, wäre der Beschuldigte in sie reingefahren (KG-act. 25, S. 15). Der Zeuge K.________ sagte aus, es sei für ihn schon klar gewesen, dass die entgegenkommenden Fahrzeuge von der Strasse weg gefahren seien, weil der Beschuldigte ausgeschert sei (U- act. 10.1.05, Frage 29). I.________ erwähnte, weil der Beschuldigte überholt habe, habe ein entgegenkommendes Fahrzeug [F.________] ins Bord hinausfahren müssen, damit es nicht zu einer Kollision gekommen sei.