aaa) H.________ sagte aus, sie habe eine Vollbremsung machen müssen. Wenn sie und F.________ nicht abgebremst hätten, wäre es zu einem schlimmen Unfall gekommen. Der Abstand zwischen dem Fahrzeug von F.________ und demjenigen des Beschuldigten, als dieser wieder auf seine Fahrbahn eingeschert sei, sei knapp gewesen (U-act. 10.1.03, Fragen 14, 16, 18). F.________ gab an, sie habe eine Vollbremsung machen müssen und nach rechts gelenkt. Wenn sie nicht gebremst hätte, hätte es eine Kollision gegeben und die anderen Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn wären ebenfalls involviert gewesen (U-act. 10.1.04, Fragen 12, 13, 14).