man auf dem Polizeifoto Nr. 1 die Gerade beim Schützenhaus vor dem Dorfeingang Gross überblicken kann. Die sich davor befindliche Linkskurve ist aber nicht vollständig einsehbar und liegt überdies im Schatten. Diese Umstände decken sich mit den Zeugenaussagen von I.________, F.________ und H.________. Selbst der Beschuldigte erwähnte anlässlich der polizeilichen Einvernahme eine Schikane (U-act.8.1.03, Frage 13). eee) Zusammenfassend ist die Strecke, an welcher der Beschuldigte überholte (kurz vor der Linkskurve auf Höhe des Hauses Nr. 76), als unübersichtlich zu bezeichnen. bb) Sodann ist zu prüfen, ob der Beschuldigte mit seinem Überholmanöver den Gegenverkehr behinderte.