Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte er aus, die Strecke habe eine minimale Beugung aufgewiesen. Am Ort, wo er das Überholmanöver begonnen habe, sehe man garantiert 500 Meter weit nach vorne. Man sehe den weiteren Streckenverlauf und bis nach Gross (KG-act. 25, S. 6).