KG-act. 25, S. 6 f.). Als Grund, weshalb er die Fahrzeuge nicht gesehen habe, gab er zunächst an, er müsse die Fahrzeuge wohl übersehen haben, da sich diese noch in der Schikane [Linkskurve vor dem Unfallort] befunden hätten (U- act. 8.1.03, Frage 13). Auf Vorhalt dieser Aussage durch die Staatsanwältin meinte er jedoch, es habe dort gar keine Schikane (U-act. 10.1.02, Frage 18). Er habe zuerst gedacht, dass es ihn geblendet habe. Auf den Bildern der Polizei sehe man auch gut den Schattenwurf. Das vordere Auto sei dunkel und aus dem Schatten heraus gekommen, deswegen habe er es wohl nicht gesehen, das sei die einzige Möglichkeit (U-act. 10.1.02, Frage 20).