ccc) Das Bild Nr. 1 der polizeilichen Fotodokumentation (U-act. 8.1.02) wurde nach der Fischzucht und vor der Linkskurve, d.h. im Bereich, wo der Beschuldigte sein Überholmanöver begann (Pfeil Nr. 1), aufgenommen. Der Standort des Fotografen befand sich ungefähr in der Mitte der rechten Strassenhälfte. Dabei ist ersichtlich, dass die kurze Strecke vor der Linkskurve überblickbar ist. Die Linkskurve liegt im Schatten. An der linken Seite führt eine Böschung zum Haus Nr. 76 hoch. Die rechte Strassenseite ist zuerst leicht abfallend, worauf ein weisses Schneefeld im Sonnenlicht anschliesst.