6. Der amtliche Verteidiger wird zu Lasten des Staates mit CHF 7‘449.85 (inkl. 8 % MwSt) entschädigt, unter Hinweis darauf, dass der Angeklagte verpflichtet ist, diesen Betrag zurückzuzahlen, sobald er dazu wirtschaftlich in der Lage ist. 7. (Vollzug). 8. (Rechtsmittelbelehrung). 9. (Zufertigung). B. Mit rechtzeitiger Berufungsanmeldung/-erklärung vom 6. Januar 2016 stellte der Beschuldigte folgende Anträge (KG-act. 1): 1. Der Angeklagte A.________ sei vollumfänglich freizusprechen.