2. A.________ sei zu bestrafen mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 70.00, total CHF 12‘600.00. 3. Die Geldstrafe von CHF 12‘600.00 sei zu bezahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe für das schuldhafte Nichtbezahlen der Geldstrafe sei auf 180 Tage festzulegen. 4. Die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 1. April 2010 ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 60.00, total CHF 3‘600.00, sei zu widerrufen und vollziehbar zu erklären.