Er setzte seine Fahrt fort, verliess die Unfallstelle und fuhr nach Hause an seinen Wohnort an der L.___- Strasse A.________ bemerkte die Kollision zwischen den beiden entgegenkommenden Fahrzeugen oder hielt es zumindest für möglich, dass diese nach seinem Überholmanöver kollidiert waren und er an einem Unfall mit Personenschaden und Sachschaden beteiligt sein könnte. Er nahm es in der Folge mit der Fortsetzung seiner Fahrt und dem Verlassen der Unfallstelle zumindest in Kauf, diesen ihm als unfallbeteiligten Fahrzeugführer auferlegten Pflichten nicht nachzukommen.