eingliedern. Aufgrund des Überholmanövers von A.________ mussten die entgegenkommenden Fahrzeuge – der Personenwagen der Marke E.________ mit den Kontrollschildern xx. xxx, gelenkt durch F.________, und der Personenwagen der Marke G.________ mit den Kontrollschildern xx. xxx, gelenkt durch H.________ – brüsk abbremsen, wodurch es zu einer Auffahrkollision zwischen den beiden Fahrzeugen kam, wobei an beiden Personenwagen Sachschaden entstand und F.________ ein HWS-Distorsionstrauma mit ausgeprägten rechtsbetonten HWS- und Kopfschmerzen und Schwindel erlitt.