(Vereitelung; zusätzlich zu Vorstehendem) Danach setzte er seine Fahrt fort bzw. entfernte sich von der Unfallstelle. Damit verunmöglichte er die unverzügliche Durchführung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, welche die Polizei beim Eintreffen auf der Unfallstelle bei ihm sowohl grundsätzlich als Unfallbeteiligten als auch im Speziellen wegen des Unfallherganges und -bildes angeordnet hätte. Er fuhr in der Folge an seinen Wohnort an der L.___- Strasse wo ihn die Polizei schliesslich antraf. Diese lud ihn alsdann auf den Polizeiposten vor. Bevor er sich zum Polizeiposten begab, konsumierte A._