nicht behindert wird. Er war sich vor dem Überholen bewusst, dass diese Stelle unübersichtlich war und hielt es zumindest für möglich, dass ihm Fahrzeuge entgegenkommen könnten. ln der Folge überholte er in dieser Situation willentlich diese Fahrzeugkolonne. Er nahm mit diesem Überholen zumindest in Kauf, eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Lenkerinnen und Lenker der entgegenkommenden und überholten Fahrzeuge, zu schaffen.