Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwältin C.________, betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 22. Dezember 2015, SGO 2015 002);- hat die Strafkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben: