16. Der amtliche Verteidiger Rechtsanwalt B.________ wird aus der Staatskasse mit pauschal Fr. 9‘000.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) entschädigt. Vorbehalten bleibt die Rückzahlungspflicht von A.________ nach Art. 135 Abs. 4 StPO von Fr. 5‘400.00 (= 60 % von Fr. 9‘000.00). 17. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.