Die Gerichtsgebühr (Fr. 8‘000.00), die Kosten für das Ergänzungsgutachten (Fr. 10‘629.60), die Kosten der Anklagevertretung (Fr. 1‘000.00) und die Zeugengelder (Fr. 1‘200.00) werden A.________ zu 60 % (Fr. 12‘497.75) auferlegt. Die Kosten der Ergänzung des Ergänzungsgutachtens vom 2. November 2017 werden dem Beschuldigten im gleichen Verteilschlüssel auferlegt. Die restlichen Kosten sowie die Übersetzungskosten (Fr. 900.00) gehen auf die Staatskasse. Kantonsgericht Schwyz 108