15. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus der Gerichtsgebühr von pauschal Fr. 8‘000.00, den Kosten für das Ergänzungsgutachten von Fr. 10‘629.60, den Kosten der Anklagevertretung von Fr. 1‘000.00, den Kosten für die amtliche Verteidigung von pauschal Fr. 9‘000.00, den Zeugengeldern von Fr. 1‘200.00, den Übersetzungskosten von Fr. 900.00, betragen Fr. 30‘729.60. Hinzu kommen die Kosten der Ergänzung des Ergänzungsgutachtens vom 2. November 2017, welche bei Urteilsfällung noch nicht vorlagen.