13. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bestehen aus: Kantonsgericht Schwyz 107 Fr. 5‘500.00 Entscheidgebühr (inkl. Gebühren und Auslagen für die Redaktion und Ausfertigung des begründeten Urteils); Fr. 26‘444.70 Untersuchungskosten; Fr. 1‘200.00 Verfahrenskosten Zwangsmassnahmengericht Schwyz gemäss Verfügungen vom 24. April und 1. November 2013; Fr. 10‘710.35 Kosten der amtlichen Verteidigung;