Der amtliche Verteidiger weist gemäss seiner Honorarnote einen Zeitaufwand von 39.82 Stunden aus und macht gestützt darauf einen Aufwand von Fr. 9‘756.20 inkl. Auslagen und MWST geltend (KG-act. 133/3). Für Besprechungen mit dem Klienten weist die Honorarnote nebst zahlreichen E-Mails (Aufwand für E-Mail-Verkehr mit dem Klienten insgesamt 3.67h) und diversen Telefongesprächen (Aufwand für Telefongespräche mit dem Klienten total 0.92h) insgesamt einen Aufwand von über drei Stunden aus (24. Juli 2016 1h, 30. Januar 2017 0.67h, 15. Juni 2017 0.67h [2h abzüglich 1.33h Explorationsgespräch gem. KG-act. 51, S. 5], 10. Juli 2017 1h).