5. Kosten und Entschädigung Zusammenfassend ist die Berufung teilweise gutzuheissen, das Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 11. Dezember 2013 aufzuheben und ein neues Urteil im Sinne der vorstehenden Erwägungen zu fällen. Kantonsgericht Schwyz 101