Gemäss seinen eigenen Angaben konsumierte er zwecks Wiedererlangung des Führerausweises in dieser Zeit keinen Cannabis. Ende Juli 2017, also kurze Zeit nachdem er wieder mit dem Cannabiskonsum begann, musste der Beschuldigte für einige Tage in die psychiatrische Klinik Zugerberg eingewiesen werden (KG-act. 108, S. 1). Zudem versandte er bis zum Ende des Jahres 2017 mehrere E-Mails mit wirrem und teilweise drohendem Inhalt (KG-act. 58/1, 92/1, 110, 118, 122 und 128). In Anbetracht dieser Entwicklungen bestehen keine Zweifel, dass der Cannabiskonsum einen negativen Einfluss auf das Wohlverhalten des Beschuldigten bzw. dessen Krankheitsentwicklung hat.