11.0.01, S. 67 f.). Mit Ergänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 bestätigte Gutachterin Dr. S.________ die Diagnose des schädlichen Gebrauchs von Cannabinoiden, derzeit abstinent (KG-act. 51, S. 24). Des Weiteren führte sie aus, dass das damals festgestellte kontrollierte Verhalten des Beschuldigten auch auf dessen Cannabisabstinenz zurückgeführt werden könne (KG-act. 51, S. 28). Der Cannabiskonsum sei lediglich sekundär deliktrelevant, weil er die psychische Situation verschlechtern könne (KG-act. 51, S. 30). Die Gutachterin empfiehlt im Ergänzungsgutachten, dem Beschuldigten aufgrund des negativen Einflusses auf das Krankheitsgeschehen eine Cannabisabstinenz aufzuerlegen (KG-act.