eee) Gutachter med. pract. R.________ diagnostizierte beim Beschuldigten einen schädlichen Gebrauch von Cannabinoiden, derzeit abstinent (ICD- 10:F12.1) und führte im Wesentlichen aus, es sei von einem Zusammenhang zwischen dem Cannabiskonsum und dem Auftreten psychotischer Symptome auszugehen. Zudem sei bekannt, dass Cannabis die Schwelle zur psychotischen Dekompensation deutlich senken könne, wodurch Cannabis schädliche Folgen für den Beschuldigten habe. Hinsichtlich des Konsums von Alkohol und Kokain stellte Gutachter med. pract. R.________ nur einen gelegentlichen Konsum und keine schädlichen Folgen fest (U-act. 11.0.01, S. 67 f.).