10.0.01, S. 5, Frage 11 f.; U-act. 10.3.01, S. 4 f., Frage 10; U-act. 10.3.03, S. 11, Frage 50). Dies bestätigt die von den Gutachtern geschilderte Affinität zu Waffen, insbesondere zu Messern. Die psychische Erkrankung des Beschuldigten führte in der Vergangenheit wiederholt zu inhaltlichen Denkstörungen im Sinne parano- id-wahnhafter Verarbeitungsweisen (KG-act. 51, S. 24). Auch wenn der Be- Kantonsgericht Schwyz 98