likte zum Nachteil von D.________ gesenkt werden kann, ohne dass die persönliche Freiheit des Beschuldigten oder dessen Recht, den gemeinsamen Sohn zu sehen, übermässig eingeschränkt wird, zumal der Beschuldigte selber angab, nicht mehr in den Kanton Schwyz kommen zu wollen. Diese Lösung entspricht auch dem Wunsch von D.________.