bbb) An der Berufungsverhandlung zeigte sich, dass der Beschuldigte nach wie vor sehr empfindlich auf die Familie Z.________ reagiert, F.________ mehrfach beleidigte und zudem in Aussicht stellte, ihr eine Tierarztrechnung wegen eines Hämatoms seiner Katze zukommenzulassen (KG-act. 133, S. 11, Frage 23; S. 26, Frage 53 und 56). Zudem steigt gemäss dem Gutachten von med. pract. R.________ vom 25. Februar 2013 die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte eine Person bedroht oder gegen sie tätlich wird, je enger die Beziehung zu dieser Person ist (U-act. 11.0.01, S. 68).