Kantonsgericht Schwyz 95 dd) Das Gericht kann für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen (Art. 63 Abs. 2 Satz 2). Weisungen dienen dem spezialpräventiven Zweck, die Bewährungschancen des Adressaten zu verbessern (Imperatori, in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Strafrecht, Bd. I, 3. A., 2013, N 9 zu Art. 94 StGB). Der Gesetzestext erwähnt ausdrücklich Weisungen, die die Berufsausübung, den Aufenthalt, das Führen eines Motorfahrzeuges, den Schadenersatz sowie die ärztliche und psychologische Betreuung betreffen (Art.