bb) Eine stationäre Massnahme verbunden mit einer medikamentösen Zwangsbehandlung stellt einen äusserst starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Täters dar. Gemäss den Gutachten besteht eine hohe Rückfallgefahr für erneute Drohungen sowie leichte Gewaltdelikte, während die Gefahr für schwere Gewaltdelikte als gering bis moderat einzustufen ist. Vom Beschuldigten ist nach gutachterlicher Einschätzung keine Kooperationsbereitschaft zu erwarten und es ist anzunehmen, dass er Medikamente bei erster Gelegenheit wieder absetzen wird, was einen längerfristigen Erfolg durch eine stationäre Massnahme wenig aussichtsreich erscheinen lässt.