cc) In ihrer Ergänzung vom 2. November 2017 zum Ergänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 hielt Gutachterin Dr. S.________ sodann fest, das kontrollierte Verhalten müsse dem Beschuldigten aufgrund der jüngsten Ereignisse zunehmend abgesprochen werden. Derzeit scheine sich eine Verschlechterung abzubilden. Problematisch sei, dass der Beschuldigte Cannabis konsumiert habe. Zudem zeige er sich nicht mehr absprachefähig. Eine Behandlung sei jedoch aus deliktpräventiver Sicht immer noch klar indiziert; neben einer Cannabisabstinenz sei eine psychopharmakologische Behandlung dringend erforderlich.