Im Vordergrund stehe eine geeignete medikamentöse Behandlung der manischen und psychotischen Zustände, während in Gesprächen hauptsächlich psychoedukativ gearbeitet werde. Der Beschuldigte sei zwar dazu bereit, sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung (zur Erlangung des Führerausweises) zu unterziehen, er lehne jedoch eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Klinik und eine psychopharmakologische Behandlung strikte ab.