Zudem sei die Diagnose der schizoaffektiven Störung derzeit in einer manischen Ausprägung anzunehmen (ICD-10: F25.0; KG-act. 116, S. 8, Ziff. 3.1.1). Hinsichtlich der Rückfallgefahr würden die aktuellen Entwicklungen (erneute Tatvorwürfe, Cannabiskonsum, verschlechterte psychische Symptomatik und fehlende Absprachefähigkeit) die Rückfallwahrscheinlichkeit erhöhen, weshalb nicht mehr an der Ersteinschätzung festgehalten werden könne, wonach sich die Deliktgefahr habe reduzieren lassen. Die Wahrscheinlichkeit weiteren Cannabiskonsums sei als sehr hoch anzunehmen. Die Gefahr für erneute Drohungen und Beleidigungen würden derzeit als hoch angesehen.