cc) Am 2. November 2017 erstattete Gutachterin Dr. S.________ eine Ergänzung zum Ergänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 und hielt fest, dass sich psychopathologisch derzeit eine Verschlechterung abzubilden scheine. Das Fehlen einer Tagesstruktur bzw. das Fehlen einer Arbeit habe ebenfalls zu einer Verschlechterung der psychischen Situation geführt. Der Beschuldigte konsumiere zudem wieder Cannabis, was problematisch sei. Entgegen dem Ergänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 sei aktuell die Diagnose schädlicher Gebrauch von Cannabinoiden als gegeben anzusehen (ICD-10: F12.1). Zudem sei die Diagnose der schizoaffektiven Störung derzeit in einer manischen Ausprägung anzunehmen (ICD-10: F25.0;