Sodann beurteilte der Gutachter die Rückfallgefahr für leichte Gewaltdelikte im moderaten bis deutlichen Bereich, während er das Rückfallrisiko für erneute Drohungen und sämtliche Formen häuslicher Gewalt als hoch einstufte. Die Gefahr, die ausgesprochenen Drohungen in die Tat umzusetzen und somit schwere Gewalttaten zu begehen, schätzte der Gutachter für die nächsten sechs bis zwölf Monate im geringen und langfristig im geringen bis moderaten Bereich ein (U-act. 11.0.01, S. 83, Frage 3b).