_ empfehle im Ergänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 explizit eine ambulante Massnahme. Der negativen Entwicklung seit Sommer 2017 sei insofern Rechnung zu tragen, als die ambulante Behandlung neu an einen Therapeuten zu überweisen sei, der über eine forensische Zusatzqualifikation verfüge. Die Staatsanwaltschaft bringt vor, es sei an der vorinstanzlichen Anordnung einer stationären Massnahme festzuhalten. Der Beschuldigte mache derzeit eine negative Entwicklung durch, die zeige, dass die Ersatzmassnahmen nicht ausreichend gewesen seien, um den Beschuldigten zu behandeln und die Rückfallgefahr abzuwenden.