Für das Gericht ist deshalb erstellt, dass der Beschuldigte am 2. Januar 2013, ca. um 18.30 Uhr, in der gemeinsamen Wohnung an der H.________strasse xx in Trachslau mit drohender Körperhaltung schreiend und schnellen Schrittes auf D.________ zuging und diese mit hochrotem Kopf in drohender Haltung bei einem Gesichtsabstand von fünf bis zehn Zentimetern anschrie und beschimpfte. Ebenso erstellt ist, dass D.________ aufgrund der Körperhaltung und des Verhaltens des Beschuldigten befürchten musste, er könnte Gewalt gegen sie anwenden, und sie in Angst und Schrecken versetzt wurde.